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   LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17   

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https://dejure.org/2023,33142
LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17 (https://dejure.org/2023,33142)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2023 - L 3 AL 187/17 (https://dejure.org/2023,33142)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2023 - L 3 AL 187/17 (https://dejure.org/2023,33142)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Vielmehr wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nur dann gefördert wird, wenn sie auch in der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form geschieht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - S ozR 3-4100 § 40 Nr. 2 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 - juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 4. März 2021 - B 11 AL 7/19 R - SozR 4-4300 § 25 Nr. 4 = juris Rdnr. 17).

    Denn durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O., Rdnr. 16 f.; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - juris Rdnr. 21).

    Eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der betrieblichen Ausbildung mit den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnung steht der Beklagten im Rahmen der Entscheidung über die Berufsausbildungsbeihilfe und damit den Sozialgerichten grundsätzlich nicht zu (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2002 - B 11 AL 250/01 B - juris Rdnr. 4; BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O. Rdnr. 16; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O., Rdnr. 21).

  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 7/19 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rahmenfrist -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Vielmehr wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nur dann gefördert wird, wenn sie auch in der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form geschieht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - S ozR 3-4100 § 40 Nr. 2 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 - juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 4. März 2021 - B 11 AL 7/19 R - SozR 4-4300 § 25 Nr. 4 = juris Rdnr. 17).

    Ein Berufsausbildungsverhältnis setzt den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages voraus, der bei Umschulungsverhältnissen nicht vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 2021, a. a. O., Rdnr. 19, 23).

  • LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Denn durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O., Rdnr. 16 f.; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - juris Rdnr. 21).

    Eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der betrieblichen Ausbildung mit den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnung steht der Beklagten im Rahmen der Entscheidung über die Berufsausbildungsbeihilfe und damit den Sozialgerichten grundsätzlich nicht zu (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2002 - B 11 AL 250/01 B - juris Rdnr. 4; BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O. Rdnr. 16; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O., Rdnr. 21).

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes komme eine Förderung als Ausbildungsmaßnahme in Betracht, wenn es sich um den ersten Berufsabschluss handele und die Maßnahme vom objektiven Charakter nach auch nicht zumindest auf bereits erworbenen Kenntnissen aufbaue (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Vielmehr wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nur dann gefördert wird, wenn sie auch in der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form geschieht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - S ozR 3-4100 § 40 Nr. 2 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 - juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 4. März 2021 - B 11 AL 7/19 R - SozR 4-4300 § 25 Nr. 4 = juris Rdnr. 17).
  • BSG, 17.01.2002 - B 11 AL 250/01 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
    Eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der betrieblichen Ausbildung mit den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnung steht der Beklagten im Rahmen der Entscheidung über die Berufsausbildungsbeihilfe und damit den Sozialgerichten grundsätzlich nicht zu (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Januar 2002 - B 11 AL 250/01 B - juris Rdnr. 4; BSG, Urteil vom 18. August 2005, a. a. O. Rdnr. 16; Sächs. LSG, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O., Rdnr. 21).
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